Allgemeine Geschäftsbedingungen
OX Hotel Heitersheim
Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen…
1. Abschluss des Vertrages
1.1 Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Sämtliche Reservierungen werden von OX Hotel schriftlich per Email bestätigt. Sofern dies terminlich nicht mehr möglich ist, erhält der Besteller telefonisch eine Reservierungsnummer. Sollte die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung abweichen, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich nach deren Erhalt widerspricht, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
1.2 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Der abgeschlossene Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
1.3 Ist der Besteller nicht identisch mit dem Gast, so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner.
2. An- und Abreise
2.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11.00 Uhr geräumt sein.
2.2 Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Reservierte Zimmer stehen dem Leistungsnehmer nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der reservierten Zimmer über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung des Hotels. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr ist die Rezeption bis spätestens 21.00 Uhr am Vorabend zu verständigen.
3. Leistungen
3.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Liegt der Vereinbarung eine Vollpension des Gastes zugrunde, erhält der Gast am ersten Tag ein Mittagessen und die Leistung des Hotels endet mit dem Frühstück am Abreisetag. Halbpension umfasst grundsätzlich Frühstück und Abendessen. Abweichende Pensionswünsche müssen von OX Hotel genehmigt werden. Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine gebuchte Mahlzeit, z.B. das Frühstück nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.
3.2 Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die optionsgebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.
3.3 Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise pro Zimmer und Übernachtung, einschliesslich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Leistungsnehmers. Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens OX Hotel entsprechend den dann gültigen Preisen ohne Vorankündigung geändert werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 6 Monate liegen. Eventuell eingeräumte Sonderkonditionen müssen direkt bei der Buchung bzw. bei Anreise erwähnt werden. Spätere Änderungen oder Reduktionen sind nicht möglich.
4. Zahlung
4.1 Das Entgelt für die gebuchten Leistungen ist generell vor Abreise des Gastes fällig. OX Hotel ist berechtigt, jederzeit Vorauszahlungen in Höhe des gesamten zu erwartenden Übernachtungspreises nach Abschluss des Beherbergungsvertrages zu verlangen. Das Hotel kann, ohne Begründung, jegliche Bestellung und Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung voraussichtlich geschuldeter Beträge im voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen. OX Hotel darf, zur Garantie einer Reservierung und für die sich daraus ergebenden Leistungen, eine gültige Kreditkartennummer eines von OX Hotel akzeptierten Kreditkarten-unternehmens anfordern.
4.2 Übersteigt der Rechnungsbetrag das 3-fache des Übernachtungspreises, so ist OX Hotel berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen, z.B. in Form von Wochenrechnungen, zu erstellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.
4.3 Zwischenrechnungen sind vom Gast direkt nach Erhalt zahlbar. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt OX Hotel vorbehalten. Rechnungen an Firmen, Reisebüros, etc. werden nur erstellt, wenn dem Hotel, von dem Rechnungs-empfänger, eine schriftliche Kostenübernahme-Erklärung auf deren offiziellem Geschäftspapier eingereicht und diese von Seiten des Hotels akzeptiert wird. Solche Rechnungen sind zahlbar binnen vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug und in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung. Erfüllungsort für Zahlungsver-pflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels.
Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
4.4 Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten ist OX Hotel in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im übrigen nur erfüllungshalber.
4.5 Preise für Gruppen gelten nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarungen. Andernfalls sind die jeweils gültigen Gruppenpreislisten von OX Hotel maßgeblich. Die Wirksamkeit jeder Reservierung für Gruppen hängt im übrigen von der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe eines Betrages von 80% der zu reservierenden Leistungen ab, wobei die Anzahlung vier Wochen vor Ankunft der Gruppe bei OX Hotel eingegangen sein muss, damit die Reservierung endgültig wirksam wird.
Bei Gruppenreservierungen behält sich das Hotel vor, das Kontingent der nicht in Anspruch genommen Zimmer zu verringern und/oder den vereinbarten Preis zu ändern, wenn weniger als 75% der vereinbarten Zimmer in Anspruch genommen werden.
5. Stornobedingungen:
Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Funktionsräumen und Arrangements
werden in Rechnung gestellt:
5.1 Für Reservierungen ab 5 Zimmer.
a) Bis 8 Wochen vor Ankunft, keine Kosten.
b) Bis 4 Wochen vor Anreise, 50% der vereinbarten Leistungen.
c) Bei weniger als 4 Wochen vor Anreise, 80% der vereinbarten Leistungen.
5.2 Für Einzelreservierungen:
a) Bis 18 Uhr am Anreisetag, kostenfrei
b) Nach 18 Uhr am Anreisetag, 80% der vereinbarten Leistungen.
5.3 Tagungen + Veranstaltungen
Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Tagungsräumen
und Veranstaltungen werden in Rechnung gestellt:
a) Bis 6 Wochen vorher, keine Kosten
b) Bis 4 Wochen vorher 50 % der vereinbarten Leistungen
c) Bis 2 Wochen vorher 80 % der vereinbarten Leistungen
d) Bei weniger als 2 Wochen 90 % der vereinbarten Leistungen.
Die Rechnung im Anschluss erstellen wir auf Basis der Personenanzahl welche uns 10 Tage
vor der Veranstaltung mitgeteilt wird.
Stornierungen welche am Tag der Veranstaltung / Tagung selbst eingehen, können aus
organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.
6. Haftung
6.1 Der Gast oder der Veranstalter haften gegenüber OX Hotel für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
6.2 OX Hotel haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. OX Hotel bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige
Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
6.3 OX Hotel haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.000,00 €); für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 750,00 €, es sei denn, OX Hotel oder dessen Personal trifft ein Verschulden oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden OX Hotel , gegen Erteilung einer Quittung, zur Aufbewahrung gegeben.
6.4 Bringt der Gast ein Kfz mit und wird dies auf einem von OX Hotel bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung von OX Hotel auf die Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen.
7. Allgemeines
7.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
7.2 Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
9.3 Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien.
9.4 Im übrigen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand Juli 2009. Der Gerichtsstand ist Freiburg.